Arbeitspaket 4
Rechtslage, -auslegung, -schutz, und -umsetzung im internationalen Vergleich
Ziel des Arbeitspaketes ist eine juristische Expertise, die Fragestellungen zur Rechtslage und -auslegung, zum Rechtsschutz sowie zur Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung im europäischen Vergleich beantwortet. Darüber hinaus werden diese Aspekte auch mit Blick auf das in Arbeitspaket 5 zu entwickelnde technische Gerät zur Altersbestimmung bei Opfern geklärt.
Die bestehenden völker- und europarechtlichen Instrumentarien werden erläutert und analysiert, um als Basis für die Betrachtung der daraus entstehenden Verpflichtungen der Länder und des Fortschritts der Umsetzung dieser Pflichten zu dienen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den unterschiedlichen Definitionen von Menschenhandel in diesen Instrumentarien. Daneben findet die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Berücksichtigung.
Dazu stehen die Rechtslage und Umsetzungsbemühungen bezüglich Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung von zwölf EU-Mitgliedstaaten im Fokus. Es werden die strafrechtlichen Regelungen zu Menschenhandel und damit verwandter Erscheinungen wie Zuhälterei und Prostitution aufgearbeitet und auf Übereinstimmung mit den internationalen Vorgaben untersucht. In einzelnen, noch zu bestimmenden Ländern werden zudem die rechtlichen Grundlagen zu Opferschutz sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht erläutert.
Schließlich fließen die Arbeitsergebnisse der einzelnen Länder in einen Rechtsvergleich, dessen Ziel es ist, Best Practices herauszustellen, die zur Erarbeitung von Gesetzesempfehlungen und einer Leitlinie für Präventionsarbeit genutzt werden können.