Prisma

Prävention und Intervention bei Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung

Aus Multidisziplinärer und Institutionsübergreifender Perspektive

Projektinterne Kommunikation und themensensible öffentlichkeitswirksame Verbreitung

Mit Arbeitspaket 7 werden die zentralen Projektinhalte und Zwischenergebnisse projektbegleitend und der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Öffentlichkeit themensensibel zugänglich gemacht. Zudem wird die interne Projektkommunikation gesteuert.

Im Rahmen des Arbeitspakets 7 werden arbeitspaketsspezifische und disziplinübergreifende Pressemitteilungen sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen verbreitet, um die wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Öffentlichkeit über den Fortschritt des Projektes zu informieren. Zudem werden regelmäßige Verbundtreffen der Projektpartner*innen organisiert, um einerseits einen engen fachlichen Transfer zu gewährleisten und andererseits Ausgangspunkte für anspruchsvolle Projektveröffentlichungen zu schaffen.

Erarbeitung und Implementierung einer multidisziplinären Präventions- und Interventionstechnologie

Die technischen, soziologischen, juristischen, psychologischen, (sozial-)pädagogischen und sozialräumlichen Erkenntnisse aus den Arbeitspaketen 1 bis 5 werden unter der Verbundprojektkoordinationen zusammengeführt und als Basis für die Erstellung eines umfassenden Präventions- und Interventionskonzeptes genutzt.

So entsteht ein neuartiges Konzept auf dessen Grundlage beispielsweise Informationsmaterial und Schulungskonzepte für die Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen entwickelt werden.

Zu diesem Zweck werden bereits bestehende Ansätze (z.B. themenrelevante Beratungsmodelle und Aufklärungskonzepte) auf ihre Übertragbarkeit geprüft, adaptiert bzw. modifiziert und fließen in die multidisziplinäre Präventions- und Interventionstechnologie ein.

 

Erarbeitung und Testung eines technischen Gerätes zur Identifizierung minderjähriger Opfer

In diesem Arbeitspaket steht die Entwicklung und Testung eines technischen Instrumentes zur Aufdeckung und Bekämpfung illegalen Menschenhandels Minderjähriger im Vordergrund. Dieses Gerät soll mithilfe einer mobil nutzbaren nicht-invasiven Methode zur Bestimmung der Volljährigkeit beitragen.

Um grund- und datenschutzrechtliche Fragen bezüglich des Einsatzes dieses Instrumentes zu klären, arbeitet das Arbeitspaket 5 eng mit dem Arbeitspaket 4 (Anfertigung einer juristischen Expertise) zusammen.

Stellungnahme Technologie zur Feststellung von Minderjährigkeit bei weiblichen Personen.
 

 

Rechtslage, -auslegung, -schutz, und -umsetzung im internationalen Vergleich

Ziel des Arbeitspaketes ist eine juristische Expertise, die Fragestellungen zur Rechtslage und -auslegung, zum Rechtsschutz sowie zur Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung im europäischen Vergleich beantwortet. Darüber hinaus werden diese Aspekte auch mit Blick auf das in Arbeitspaket 5 zu entwickelnde technische Gerät zur Altersbestimmung bei Opfern geklärt.

Die bestehenden völker- und europarechtlichen Instrumentarien werden erläutert und analysiert, um als Basis für die Betrachtung der daraus entstehenden Verpflichtungen der Länder und des Fortschritts der Umsetzung dieser Pflichten zu dienen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den unterschiedlichen Definitionen von Menschenhandel in diesen Instrumentarien. Daneben findet die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Berücksichtigung.

Dazu stehen die Rechtslage und Umsetzungsbemühungen bezüglich Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung von zwölf EU-Mitgliedstaaten im Fokus. Es werden die strafrechtlichen Regelungen zu Menschenhandel und damit verwandter Erscheinungen wie Zuhälterei und Prostitution aufgearbeitet und auf Übereinstimmung mit den internationalen Vorgaben untersucht. In einzelnen, noch zu bestimmenden Ländern werden zudem die rechtlichen Grundlagen zu Opferschutz sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht erläutert.

Schließlich fließen die Arbeitsergebnisse der einzelnen Länder in einen Rechtsvergleich, dessen Ziel es ist, Best Practices herauszustellen, die zur Erarbeitung von Gesetzesempfehlungen und einer Leitlinie für Präventionsarbeit genutzt werden können.

 

Viktimisierung und Sicherheitsempfinden sowie Präventions- und Interventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung

Im Zentrum des Arbeitspaketes steht neben der Klärung des Opfer- und Kriminalitätsaufkommens und des Sicherheitsempfindens im Zusammenhang mit Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung die Bestandsaufnahme und Analyse bestehender Präventions- und Interventionsangebote und -konzepte. Hierfür werden Hellfelddatenanalysen, Bevölkerungs- und Einrichtungsbefragungen durchgeführt und ausgewertet. Für eine optimale Bearbeitung dieser komplexen Aufgabenstellung wird das Arbeitspaket (AP) 3 in drei Teilpakete strukturiert:

In Arbeitsteilpaket (ATP) 3.1 wird eine Hellfeldanalyse vorgenommen. Hierfür werden sowohl polizeiliche als auch institutionelle Daten eruiert, ausgewertet und zur Visualisierung abschließend kartografisch aufbereitet.

Das in ATP 3.2 thematisierte Sicherheitsempfinden der Bürger*innen in ihrem Sozial- und Wohnumfeld soll zum einen dazu dienen, das Dunkelfeld weiter zu erschließen und gleichzeitig ein aktuelles Stimmungsbild zur Thematik in der Bevölkerung abzubilden. Darüber hinaus sollen neben dem generellen Sicherheitsempfinden auch eventuelle Opfererfahrungen erfasst werden.

Im dritten und damit letzten ATP 3.3 werden Präventions- und Interventionsangebote erfasst, um eventuelle Versorgungslücken im direkten Ländervergleich zu erkennen. Im Anschluss werden sie unter anderem mit Blick auf die Beratungsqualität, Trägerschaftsstrukturen und auch Gendersensibilität analysiert, um Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Prävention von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung ableiten zu können.

Mit der Triangulation der drei Arbeitsteilpaketergebnisse soll ein differenziertes Verständnis über die gegenwärtige Lage und damit einhergehende potenzielle Bedarfe in Deutschland und Österreich ermöglicht werden. Zudem soll sie dazu beitragen, eine effektive Präventions- und Interventionstechnologie (AP 6) zu erstellen.

Organisationsstrukturen und Vorgehensweisen der Täter*innen

Über die Auswertung polizeilicher Ermittlungsakten sowie mithilfe von Täter*innen-, Freier- und Expert*innenbefragungen sollen spezifische Organisationsstrukturen und Vorgehensweisen der Täter*innen im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung eruiert werden. Diese Erhebungen bilden den zentralen Gegenstand von Arbeitspaket 2, da auf dieser Basis Erkenntnisse für eine effektive Interventions- und Präventionsarbeit gewonnen werden.

Anhand der Analyse von etwa 500 Ermittlungsakten aus dem Deliktbereich des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung werden detaillierte Informationen zum Täter*innenprofil gesammelt, die über soziodemographische Standarddaten hinaus gehen. Zudem werden verschiedene Strafverfolgungs- und Sanktionierungsstrategien verglichen.

Zusätzlich durchgeführte Expert*inneninterviews sollen einen Überblick über die Ermittlungsstrategien ermöglichen, deren Erfolgsquote vergleichbar machen sowie bestehende strafrechtliche Verfolgungsvorgänge erheben.

Die gesammelten Daten werden durch qualitative Interviews mit Täter*innen ergänzt. So sollen über die Aktenanalyse hinausgehende Informationen erhalten werden.

Des Weiteren soll in einer anonymisierten Online-Befragung das Verhalten und das Bewusstsein der Freier über die Umstände der Zwangsprostitution eruiert werden.

Im Arbeitspaket 2 werden somit die Hintergründe des Täter*innenverhaltens beleuchtet und so eventuelle Lücken in der Sanktions-Praxis aufgezeigt, sowie Mechanismen erläutert, die eine erfolgreiche Verfolgung der Täter*innen erschweren.

Beziehungsdynamiken zwischen Täter*innen und Opfern und Möglichkeiten der Durchbrechung

Geschlossene Gewaltsysteme mit ihren desorganisierten Bindungs- und Vertrauensstrukturen erschweren den Zugang Betroffener zu Hilfsangeboten. Derartige Barrieren sollen mit einer Analyse informeller und formeller Strukturen der Organisation von Menschenhandel insbesondere auf der Ebene der Opfer-Täter*innen Dynamiken aufgezeigt werden.

Diese werden mit Hilfe von qualitativen Interviews eruiert, deren Ergebnisse dann in die Erarbeitung eines Schulungskonzepts für professionelle Akteur*innen und ein Präventions- und Interventionsinstrument einfließen.

Zudem wird die Erreichbarkeit von Menschenhandel Betroffener ermittelt, um die Unterstützungsangebote dementsprechend modifizieren zu können. Die jeweiligen Teilergebnisse fließen in die Arbeitspakete 3 (Bevölkerungsbefragung) und in das Gesamtmodell des Teilpakets 6 (Schulungskonzept) ein.

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