Prisma

Prävention und Intervention bei Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung

Aus Multidisziplinärer und Institutionsübergreifender Perspektive

Stellungnahme zur Technologie zur Feststellung von Minderjährigkeit bei weiblichen Personen

PRIMSA Technologie zur Minderjährigkeitsfeststellung von Frauen

Im Rahmen des deutsch.österreichischen Verbundprojektes PRIMSA wurde eine ultraschall-basierte, mobil einsetzbare Technologie zur Minderjährigkeitsfeststellung von Frauen durch das Fraunhofer IBMT entwickelt. Ziel dessen ist die Verbesserung von Schutzmöglichkeiten für minderjährige weibliche Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Über eine nicht-invasive Messung im Handwurzelknochenbereich, der sich bei weiblichen Personen um das 18. Lebensjahr herum stärker verknöchert, gilt es einen ersten Anhalt dafür zu erhalten, ob die Person möglicherweise minderjährig ist. Die Vermutung einer Minderjährigkeit würde neben weiteren gesetzlichen Schutzmaßnahmen die Möglichkeit bieten, die Person aus einer potenziellen Zwangslage herauszubringen. Bei männlichen Personen kann eine entsprechende Feststellung einer möglichen Minderjährigkeit nicht erfolgen, da aufgrund von Unterschieden in Körperwachstum und Pubertätsentwicklung die Veränderungen im Handwurzelknochenbereich nicht entsprechend verlaufen.
Insbesondere ist die neue ultraschallbasierte Technologie weder bei weiblichen noch männlichen Personen zur Feststellung einer Volljährigkeit konzipiert oder geeignet. Auch werden bei der Messung keinerlei personenbezogene Daten erfasst oder gespeichert.

Um die zweckgebundene Verwendung – ausdrücklich der Schutz von Minderjährigen vor Prostitution – sicherzustellen, wurde durch das Projekt eine klare Nutzungsabsicht zu Schutzzwecken formuliert. Dabei werden strengste, datenschutzrechtliche Standards eingehalten, die aus juristischer Perspektive geprüft wurden. Das Gerät wurde nicht zum Einsatz anderer (z. B. migrationsrechtlicher) Maßnahmen entwickelt und wäre dafür auch nicht geeignet.

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